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Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Verbrauchsgüterkauf
in Form eines Fernabsatzvertrages

§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen, endgültigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Bis zum Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
7.2 Sollte der Kunde die Ware vor der vollständigen endgültigen Bezahlung weiterveräußert haben, so gelten die Ansprüche des Kunden gegen den dritten Erwerber als an den Verkäufer abgetreten.
7.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde dies dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sollte der Kunde dem nicht nachkommen, so hat er dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, das Vorbehaltsgut mit Rechten Dritter zu belasten.
7.5 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht nach, so kann der Verkäufer Herausgabe der noch im Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten sind vom Kunden zu tragen.


§ 8 Widerrufsbelehrung
Ein Widerrufsrecht ist nicht gegeben, da die gelieferte Sache kundenspezifisch angefertigt wird bzw. eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist.


§ 9 Gewährleistung
9.1 Das gesetzliche Gewährleistungsrecht des Kunden verjährt in 24 Monaten nach Lieferung der Sache.
9.2 Der Verkäufer unterliegt nicht der Gewährleistungspflicht, wenn der Kunde nicht einen offensichtlichen Mangel rechtszeitig schriftlich – in vier Wochen – gerügt hat. Die Frist beginnt nicht ab Erkennbarkeit, sondern erst ab einer für den Kunden bestehenden Offensichtlichkeit des Mangels zu laufen.
9.3 Soweit ein Mangel der Sache vorliegt, hat der Kunde zunächst im Rahmen der Nacherfüllung die Wahl zwischen Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache. Dabei ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
9.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz zu verlangen.
9.5 Der Verkäufer übernimmt keine Garantie.


§ 10 Haftung
10.1 Der Verkäufer haftet nur für Schadensersatzansprüche aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2 Werden wesentliche Vertragspflichten leicht fahrlässig verletzt, haftet der Verkäufer für die verursachten Schäden nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10.3 Diese Einschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
10.4 Schadensersatz bei verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit bei dem Verkäufer weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung gilt dies nur für vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10.5 Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


§ 11 Datenschutz
Durch Ausfüllen des Bestellformulars stimmt der Kunde der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu, soweit dies für die Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze genutzt und verarbeitet.


§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit unter www.nom-ligature.de vom Kunden eingesehen werden.
12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmung der UN-Kaufrechtskonvention (engl.: United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) vom 11. April 1980.
12.3 Änderungen dieser Bedingungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Änderung dieser Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform.